Die En Prison Regel beim Roulette

Französisches Roulette, eines der fairsten Glücksspiele der Welt

Unter „Französischem Roulette“ versteht man einen Roulettetisch im europäischen Stil, an dem mit nur einer Zero (Null) gespielt wird, und an dem die „En Prison“ Regel zur Anwendung kommt. Alle Online Casinos der Deutschen Spielbank bieten Tische für französisches Roulette in verschiedenen Einsatzhöhen an.



Die „En Prison“ Regel bedeutet:
Falls die Null (Zero) einmal fallen sollte, sind nicht alle Spieleinsätze mit Ausnahme der auf Zero gesetzten automatisch verloren, sondern die Spieler können entweder:

1.
Die Hälfte ihres Einsatzes abgeben (und die andere Hälfte behalten).

oder

2:
Bei der nächsten Drehung mit derselben Chance noch einmal spielen. Die Wetten werden dazu auf dem Spieltisch auf die für die jeweilige Wettart vorgesehene Stelle (wie beispielsweise das „En Prison“- Feld für Wetten auf Rot) verschoben. Nur bei nochmaliger Ausspielung der Zero gehen endgültig alle „En Prison“ Einsätze verloren.


Die „En Prison“ Regel findet nur Anwendung für Einsätze die auf „Außeneinsatz-Felder“ mit Auszahlungsverhältnis 1:1 (einfache Chancen) gesetzt wurden. „Außeneinsatz-Felderr“ sind: Rot, Schwarz, Gerade, Ungerade, Unten (1-18), Oben (19-36).

Durch die „En Prison“ Regel verringert sich der Hausanteil eines Casinos rechnerisch für das Roulette Spiel auf einfache Chancen von 2,7% auf 1,35%. Dies bedeutet Sie haben beim Französischen Roulette nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung eine Auszahlungsquote von sagenhaften 98,65%.

Reale Casinos in Deutschland sind zur Deckung ihrer Kosten (Steuern, Gebäude, Personal, etc..) auf den rechnerischen Gewinnanteil von 2,7% Hausanteil (+ Trinkgelder) angewiesen. Sie können Ihnen deshalb meist unternehmensbedingt kein Roulette-Spiel nach der „En Prison“ Regel anbieten.


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Das Echtgeld-Spiel für Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten.